Lohnherstellvertrag
Bei der ersten Bestellung einer Herstellung durch eine öffentliche Apotheke oder eine Spitalapotheke muss ein Lohnherstellvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Klus-Apotheke als Auftragnehmer unterzeichnet werden.
Nach der Registrierung erhalten Sie Ihren Lohnherstellvertrag im Doppel per Post von uns zugesendet mit der Bitte, uns ein unterschriebenes Exemplar zu retournieren.